Verhaltensregeln beim Betreten der Fahrschule
Nach § 28 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetz und § 3 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung
Allgemeinverfügung
Nicht eintreten
bei Symptomen die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten
-Husten
-Fieber
-Schwindel
-Atembeschwerden
-Kopfweh
-Müdigkeit
Beim Eintreten
- Eintritt Max. 8 Personen
- Mund-Nasen-Bedeckung anlegen
- Einzeln eintreten
- Mindestabstand 1,5 Meter
- Anwesenheitsliste ausfüllen
- Hände desinfizieren
- Zugewiesenen Sitzplatz einnehmen
Von Personen, welche die Fahrschule betreten, müssen Datum, Uhrzeit, Vorname, Nachname dokumentiert werden. Diese Daten werden nach Ablauf eines Monats gelöscht.
Die Regelungen bilden keinen Individualanspruch auf eine völlig sichere Infektionsvermeidung ab, die auch durch strikte Beachtung der vorstehenden Regelungen wie in vielen anderen Lebensbereichen nicht möglich ist. Insoweit weise ich darauf hin, dass die Teilnahme an dem Fahrschulunterricht für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler freiwillig ist.
Verhaltensregeln praktischer Fahrunterricht
Nach § 28 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetz und § 3 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung
Allgemeinverfügung
Treffpunkt zur Fahrstunde:
Die Fahrstunde beginnt und endet an der Fahrschule, Burloer Str. 8, 46325 Borken.
Im Fahrzeug ausschließlich Fahrschülerin oder Fahrschüler und Fahrlehrerin.
Ausnahme: Praktischer Prüfungstermin zusätzlich Prüferin oder Prüfer.
Nicht zur Fahrstunde erscheinen
bei Symptomen die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten
-Husten
-Fieber
-Schwindel
-Atembeschwerden
-Kopfweh
-Müdigkeit
Bitte vorab telefonisch melden.
Vor dem Einsteigen in den Fahrschulwagen
- Mund-Nasen-Bedeckung anlegen (Bitte mitbringen, ohne Bedeckung findet die Fahrstunde nicht statt)
- Hände desinfizieren
Die Regelungen bilden keinen Individualanspruch auf eine völlig sichere Infektionsvermeidung ab, die auch durch strikte Beachtung der vorstehenden Regelungen wie in vielen anderen Lebensbereichen nicht möglich ist. Insoweit weise ich darauf hin, dass die Teilnahme an dem Fahrschulunterricht für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler freiwillig ist.