Führerschein ab 17
Im Amtsdeutsch : Begleitendes Fahren ab 17 Jahre
Der Führerschein ist an folgende Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
- Die Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen sein.
- Die Begleitperson muß mindestens 30 Jahre sein.
- Die Begleitperson muß min. 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.
- Die Begleitperson darf max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen.
- Die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen.
Die Anmeldung in der Fahrschule kann mit 16 1/2 Jahren erfolgen !